BSG - Urteil vom 05.11.1997
9 RV 10/96
Normen:
BVG § 18 Abs. 4 S. 1;
Fundstellen:
SozR 3-3100 § 18 Nr. 4

Anspruch eines Beschädigten auf Erstattung der Kosten für eine selbstbeschaffte Sachleistung

BSG, Urteil vom 05.11.1997 - Aktenzeichen 9 RV 10/96

DRsp Nr. 1998/4672

Anspruch eines Beschädigten auf Erstattung der Kosten für eine selbstbeschaffte Sachleistung

1. Wenn ein Beschädigter durch einen Notfall zur Selbstbeschaffung einer Sachleistung gezwungen war oder die Versorgungsverwaltung die Sachleistung zuvor rechtswidrig abgelehnt hatte oder wenn von vornherein feststand, daß die Sachleistung abgelehnt werden würde, hat Anspruch auf Erstattung der Kosten für eine selbstbeschaffte Sachleistung (Ergänzung zu BSG vom 4.10.1984 - 9a RVi 1/84 = SozR 3100 § 18 Nr. 9). [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]

Normenkette:

BVG § 18 Abs. 4 S. 1;

Gründe:

I.