LAG Bremen - Urteil vom 27.11.2013
2 Sa 18/13
Normen:
BetrVG § 37 Abs. 3; BetrVG § 37 Abs. 2;
Vorinstanzen:
ArbG Bremen-Bremerhaven, vom 15.01.2013 - Vorinstanzaktenzeichen 6 Ca 6216/12

Anspruch eines Betriebsratsmitglieds auf Vergütung außerhalb der individuellen Arbeitszeit erbrachter Betriebsratstätigkeit

LAG Bremen, Urteil vom 27.11.2013 - Aktenzeichen 2 Sa 18/13

DRsp Nr. 2017/5402

Anspruch eines Betriebsratsmitglieds auf Vergütung außerhalb der individuellen Arbeitszeit erbrachter Betriebsratstätigkeit

Muss der Betriebsrat eines Betriebes, der Assistenzleistungen für behinderte Kinder während der Schulzeit und auf dem Weg von und zur Schule erbringt, in den Schulferien in Anspruch genommen werden, um wirksam personelle oder andere mitbestimmungspflichtige Maßnahmen durchführen zu können, so ist die Betriebsratstätigkeit zu vergüten, da ein Freizeitausgleich nicht erfolgen kann.

1. Die Berufung des Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Bremen-Bremerhaven vom 15.01.2013 - 6 Ca 6216/12 - wird zurückgewiesen. Die Widerklage wird abgewiesen.

2. Auf die Berufung der Klägerin hin wird das Urteil des Arbeitsgerichts Bremen-Bremerhaven vom 15.01.2013 - 6 Ca 6216/12 - teilweise abgeändert:

Der Beklagte wird verurteilt, weitere Euro 40,35 brutto nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz auf die Euro 13,45 brutto seit dem 01. Juni, 01. Juli und 01.08.2012 zu zahlen.

3. Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Beklagte.

4. Die Revision wird in Bezug auf Ziff. 2 des Urteils für den Beklagten zugelassen.

Normenkette:

BetrVG § 37 Abs. 3; BetrVG § 37 Abs. 2;

Tatbestand: