LAG Köln - Urteil vom 12.07.2018
7 Sa 908/17
Normen:
BUrlG § 3; BUrlG § 7; SGB IX § 208;
Vorinstanzen:
ArbG Aachen, vom 28.09.2017 - Vorinstanzaktenzeichen 8 Ca 3086/17

Anspruch eines dauererkrankten Arbeitnehmers auf Abgeltung nicht gewährten Urlaubs

LAG Köln, Urteil vom 12.07.2018 - Aktenzeichen 7 Sa 908/17

DRsp Nr. 2018/11654

Anspruch eines dauererkrankten Arbeitnehmers auf Abgeltung nicht gewährten Urlaubs

Einzelfall zum Verfall des Urlaubsanspruchs einer dauererkrankten Arbeitnehmerin mit Ablauf des 15. Monats nach Ende des Urlaubsjahres.

1. Ein Anspruch auf Urlaubsabgeltung in Geld setzt die Beendigung des Arbeitsverhältnisses voraus. 2. Ist ein Arbeitnehmer aus gesundheitlichen Gründen an seine Arbeitsleistung gehindert, so gehen seine gesetzlichen Urlaubsansprüche mit Ablauf des 31.03. des zweiten auf das Urlaubsjahr folgenden Jahres unter (BAG - 9 AZR 170/14 - 22.09.2015). 3. Das gilt auch für über den gesetzlichen Mindesturlaubsanspruch hinausgehende Urlaubstage, wenn die Vertragsparteien im Arbeitsvertrag zu erkennen gegeben haben, dass für den gesamten im Arbeitsvertrag zugesprochenen Erholungsurlaub das gesetzliche Urlaubsregime gelten soll.

Tenor

Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Aachen vom 28.09.2017 in Sachen 8 Ca 3086/17 d wird kostenpflichtig zurückgewiesen.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

BUrlG § 3; BUrlG § 7; SGB IX § 208;

Tatbestand

Die Parteien streiten um eine Forderung der Klägerin nach Urlaubsabgeltung für das Kalenderjahr 2014.