LAG Köln - Urteil vom 08.09.2017
10 Sa 35/17
Normen:
Vorinstanzen:
ArbG Bonn, vom 08.11.2016 - Vorinstanzaktenzeichen 7 Ca 1551/16

Anspruch eines ehemaligen Arbeitnehmers auf Anpassung der Betriebsrente entsprechend dem Steigerungssatz in der gesetzlichen Rentenversicherung

LAG Köln, Urteil vom 08.09.2017 - Aktenzeichen 10 Sa 35/17

DRsp Nr. 2018/3146

Anspruch eines ehemaligen Arbeitnehmers auf Anpassung der Betriebsrente entsprechend dem Steigerungssatz in der gesetzlichen Rentenversicherung

Zur Anpassungsregelung für eine Betriebsrente in einer betriebsvereinbarungsrechtlichen Versorgungsordnung.

1. Der Vermögens- bzw. Vertrauensschadenversicherer einer Tankstelle ist gehindert, einen Mitarbeiter für Schäden durch sogenanntes Spoofing in Anspruch zu nehmen. Das gilt jedenfalls dann, wenn sich den Allgemeinen Versicherungsbedingungen ein zumindest konkludenter Regressverzicht hinsichtlich Arbeitnehmer der Versicherten zu entnehmen ist (hier: bejaht).2. Es stellt sich nicht als treuwidrig dar, wenn sich ein im Regresswege in Anspruch genommener Arbeitnehmer auf eine arbeitsvertragliche Ausschlussfrist beruft.

Tenor

I.

Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Arbeitsgerichts Bonn vom 08.11.2016 - 7 Ca 1551/16 - teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst:

1.

Die Beklagte wird verurteilt - beginnend mit dem 01.04.2017 -, über den Betrag von 1.237,68 € brutto hinaus jeweils zum 1. eines Monats einen Betrag in Höhe von 68,81 € brutto zu zahlen.

2. 3. II. III. IV.