LAG Baden-Württemberg - Urteil vom 29.08.2017
8 Sa 3/17
Normen:
BGB § 215 Abs. 1;
Vorinstanzen:
ArbG Stuttgart, vom 24.11.2016 - Vorinstanzaktenzeichen 23 Ca 3079/16

Anspruch eines ehemaligen Arbeitnehmers auf Anpassung der Betriebsrente entsprechend der Entwicklung der gesetzlichen Renten

LAG Baden-Württemberg, Urteil vom 29.08.2017 - Aktenzeichen 8 Sa 3/17

DRsp Nr. 2018/823

Anspruch eines ehemaligen Arbeitnehmers auf Anpassung der Betriebsrente entsprechend der Entwicklung der gesetzlichen Renten

Prüfung billigen Ermessens bei der Anpassung einer Betriebsrente, die in einer Gesamtbetriebsvereinbarung geregelt ist.

Sieht die Versorgungsordnung eine Anpassung der Betriebsrenten entsprechend der Entwicklung der gesetzlichen Renten vor mit der Maßgabe, dass diese Anpassung durch einen gemeinsamen Beschluss von Vorstand und Aufsichtsrat ersetzt werden kann, so ist substantiiert darzulegen und zu begründen, dass die insoweit getroffene Entscheidung billigem Ermessen entspricht. Ist dies nicht der Fall, so steht einem ehemaligen Arbeitnehmer ein Anspruch auf Anpassung der Betriebsrente entsprechend der Entwicklung der gesetzlichen Renten zu.

Tenor

Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Stuttgart vom 24.11.2016, Az. 23 Ca 3079/16, wird auf Kosten der Beklagten zurückgewiesen.

Die Revision zum Bundesarbeitsgericht wird für die Beklagte zugelassen.

Normenkette:

BGB § 215 Abs. 1;

Tatbestand