Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Frankfurt am Main vom 25. Januar 2023 -
Die Beklagte hat die Kosten der Berufung zu tragen.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Parteien streiten um die Reduzierung der jährlichen Arbeitszeit des seit 19. Mai 2011 für das beklagte Luftfahrtunternehmen als Flugzeugführer, derzeit als First Officer ("FO") auf dem Flugzeugmuster A330/340 mit Stationierungsort Frankfurt am Main, beschäftigten Klägers.
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