LAG Rheinland-Pfalz - Urteil vom 18.01.2017
7 Sa 513/15
Normen:
BGB § 611;
Vorinstanzen:
ArbG Kaiserslautern, vom 15.09.2015 - Vorinstanzaktenzeichen 8 Ca 551/15

Anspruch eines Kraftfahrers auf Vergütung von Fahrzeiten zwischen dem LKW-Abstellplatz und dem Hotel als Arbeitszeit

LAG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 18.01.2017 - Aktenzeichen 7 Sa 513/15

DRsp Nr. 2017/7799

Anspruch eines Kraftfahrers auf Vergütung von Fahrzeiten zwischen dem LKW-Abstellplatz und dem Hotel als Arbeitszeit

Die Fahrzeiten eines bei den US-Stationierungsstreitkräften beschäftigten Kraftfahrers zwischen dem jeweiligen LKW-Abstellplatz und seinem Hotel sind nicht als Arbeitszeit zu vergüten, wenn sie außerhalb der regelmäßigen Arbeitszeit liegen.

Tenor

1.

Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Kaiserslautern vom 15. September 2015, Az. 8 Ca 551/15, wird auf Kosten des Klägers zurückgewiesen.

2.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

BGB § 611;

Tatbestand

Die Parteien streiten darüber, ob Zeiten, die der Kläger im Rahmen ihm dienstlich obliegender Touren im Ausland für die Fahrten zwischen dem jeweiligen Lkw-Abstellplatz und Hotel aufwendet, als Arbeitszeit zu werten und zu vergüten sind.

Der 1975 geborene, verheiratete Kläger ist seit dem 1. Februar 2009 bei den US Stationierungsstreitkräften als Kraftfahrer beschäftigt. Er wird entsprechend der Gehaltsgruppe A5/7 bei einem monatlichen Grundgehalt von (nach Angaben der Beklagten) zuletzt 2.993,74 € vergütet. Auf das Arbeitsverhältnis findet der TV AL II Anwendung.

In der Einheit des Klägers sind 154 Kraftfahrer beschäftigt.