Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Ludwigshafen - Auswärtige Kammern Landau - vom 31.01.2017, Az.:
Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Parteien des vorliegenden Rechtsstreits streiten darüber, ob dem Kläger gegenüber der Beklagten Ansprüche auf Zahlung von Zuschlägen für die geleistete Arbeitszeit zustehen.
Der Kläger ist bei der Beklagten seit dem 02.04.2013 als Kraftfahrer im Güterfernverkehr eingestellt. Im schriftlichen Arbeitsvertrag vom 02.04.2013 haben die Parteien u.a. Folgendes:
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