Die Beteiligten werden gemäß §§
Ferner ist beabsichtigt, den Beschwerdewert auf 2.828,00 € festzusetzen.
Hierzu erhalten die Beteiligten Gelegenheit zur Stellungnahme innerhalb von drei Wochen.
I.
Die Beteiligten streiten um die Auskehrung des von der Antragsgegnerin bezogenen Kindergeldes an den Antragsteller.
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