LAG Düsseldorf - Urteil vom 02.08.2016
8 Sa 1454/15
Normen:
GG Art. 3 Abs. 1;
Vorinstanzen:
ArbG Düsseldorf, vom 28.10.2015 - Vorinstanzaktenzeichen 3 Ca 5022/15

Anspruch eines während des laufenden Jahres ausgeschiedenen Mitarbeiters auf Zahlung eines Bonus

LAG Düsseldorf, Urteil vom 02.08.2016 - Aktenzeichen 8 Sa 1454/15

DRsp Nr. 2016/17354

Anspruch eines während des laufenden Jahres ausgeschiedenen Mitarbeiters auf Zahlung eines Bonus

Zur Reichweite des Gleichbehandlungsgrundsatzes bezüglich Bonuszahlungen im Bankenbereich, hinsichtlich derer der Arbeitgeber mit Blick auf das Bestehen bzw. Nichtbestehen des Arbeitsverhältnisses zum Ablauf des Bezugszeitraums differenziert.

1. Hat eine Bank Mitarbeitern auf der Ebene der sogenannten B-Direktorin leistungsabhängig Boni zwischen Null und 70.000 EUR gewährt und hat sie einige Jahre zuvor die Zahlung unter den Vorbehalt gestellt, dass das Arbeitsverhältnis zum Zeitpunkt der Zahlung noch fortbesteht, diesen Vorbehalt in den Folgejahren aber nicht wiederholt, so ist davon auszugehen, dass mit der Bonuszahlung das Ziel der Honorierung der erbrachten Leistungen verfolgt wird und nicht, eine Motivation für den Verbleib des Mitarbeiters im Unternehmen zu schaffen. 2. Handelt es sich aber um eine Honorierung erbrachter Leistungen, so stellt es keinen sachlichen Grund dar, Mitarbeiter, die während des laufenden Jahres aus dem Dienstverhältnis ausscheiden, von der Zahlung eines Bonus auszuschließen. Dieser ist daher zumindest anteilig für den Zeitraum der Betriebszugehörigkeit zu gewähren.

Tenor

1. 2. 3.