Die Beschwerde des Antragsgegners gegen den Beschluss des Sozialgerichts Düsseldorf vom 18.10.2021 wird zurückgewiesen.
Der Antragsgegner trägt die außergerichtlichen Kosten der Antragstellerin auch für das Beschwerdeverfahren dem Grunde nach.
Der Antrag der Antragstellerin auf Prozesskostenhilfe unter Beiordnung des Rechtsanwaltes H aus Düsseldorf wird abgelehnt.
I.
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