Die Beschwerden der Antragstellerin gegen die Beschlüsse des Sozialgerichts Köln vom 27.09.2021 werden zurückgewiesen.
Außergerichtlichen Kosten sind auch im Beschwerdeverfahren nicht zu erstatten.
Der Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe für das Beschwerdeverfahren unter Beiordnung von Rechtsanwalt Dr. G Q aus Kerpen wird abgelehnt.
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