LAG Niedersachsen - Urteil vom 19.07.2016
10 Sa 1124/15
Normen:
BGB § 611; Lohntarifvertrag für die Geld und Wertdienste im Lande Niedersachsen vom 09.01.2008 § 2; TVG § 4 Abs. 5;
Vorinstanzen:
ArbG Göttingen, vom 18.11.2015 - Vorinstanzaktenzeichen 4 Ca 246/15

Anspruch von Arbeitnehmern auf Zahlung von Reinigungspauschale nach dem Lohntarifvertrag für die Geld- und Wertdienste im Lande NiedersachsenAblösung des Tarifvertrages durch den Bundeslohntarifvertrag für Geld- und Wertdienste in der Bundesrepublik Deutschland

LAG Niedersachsen, Urteil vom 19.07.2016 - Aktenzeichen 10 Sa 1124/15

DRsp Nr. 2016/19663

Anspruch von Arbeitnehmern auf Zahlung von Reinigungspauschale nach dem Lohntarifvertrag für die Geld- und Wertdienste im Lande Niedersachsen Ablösung des Tarifvertrages durch den Bundeslohntarifvertrag für Geld- und Wertdienste in der Bundesrepublik Deutschland

Die Regelung zur Reinigungspauschale nach dem Lohntarifvertrag für die Geld und Wertdienste im Lande Niedersachsen ist durch den Bundeslohntarifvertrag für Geld und Wertdienste in der Bundesrepublik Deutschland insgesamt abgelöst worden.

Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Göttingen vom 18. November 2015 - 4 Ca 246/15 - wird kostenpflichtig zurückgewiesen.

Die Revision wird zugelassen.

Normenkette:

BGB § 611; Lohntarifvertrag für die Geld und Wertdienste im Lande Niedersachsen vom 09.01.2008 § 2; TVG § 4 Abs. 5;

Tatbestand:

Die Parteien streiten um Zahlung einer Reinigungspauschale.