Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Siegburg vom 14.05.2014-
Der Kläger hat die Kosten der Berufung zu tragen.
3.Die Revision wird zugelassen.
Die Parteien streiten über die Verpflichtung des Beklagten sogenannte Nachtarbeits- bzw. Nachtschichtzuschläge für den Zeitraum ab dem 01.07.2012 zu zahlen.
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