LAG Frankfurt/Main - Urteil vom 16.12.2022
10 SaGa 1364/22
Normen:
GG Art. 33 Abs. 2; SGB IX § 164 Abs. 4; AGG § 1;
Vorinstanzen:
ArbG Darmstadt, vom 31.08.2022 - Vorinstanzaktenzeichen 10 Ga 2/22

Anspruchsgrundlage aus der Fürsorgepflicht des ArbeitgebersAnspruch auf Beschäftigung auf einem leidensgerechten ArbeitsplatzKein Anspruch des Arbeitnehmers auf eine ÄnderungskündigungGrundsatz der Bestenauslese und einstweilige VerfügungFreie Entscheidung über Stellenbesetzungen in der Privatwirtschaft

LAG Frankfurt/Main, Urteil vom 16.12.2022 - Aktenzeichen 10 SaGa 1364/22

DRsp Nr. 2023/6295

Anspruchsgrundlage aus der Fürsorgepflicht des Arbeitgebers Anspruch auf Beschäftigung auf einem leidensgerechten Arbeitsplatz Kein Anspruch des Arbeitnehmers auf eine Änderungskündigung Grundsatz der Bestenauslese und einstweilige Verfügung Freie Entscheidung über Stellenbesetzungen in der Privatwirtschaft

1. Aus der Fürsorgepflicht des Arbeitgebers kann nach § 241 Abs. 2 BGB ein Anspruch auf Versetzung kraft Direktionsrechts nach § 106 GewO folgen, um eine leidensgerechte Beschäftigung zu geänderten Bedingungen zu gewährleisten. Handelt es sich um eine Beschäftigungsmöglichkeit, die der Arbeitgeber nicht kraft Direktionsrecht einseitig zuweisen kann, kann auch ein Anspruch auf eine (einvernehmliche) Vertragsänderung bestehen. Der Arbeitnehmer hat aber grundsätzlich keinen Anspruch auf Ausspruch einer Änderungskündigung.2. Außerhalb des öffentlichen Dienstes ist ein Bewerberverfahrensanspruch nach Art. 33 Abs. 2 GG nicht anerkannt. Der Arbeitnehmer kann deshalb prinzipiell im einstweiligen Verfügungsverfahren nicht verlangen, eine ausgeschriebene Stelle bei einem privaten Arbeitgeber vorläufig nicht zu besetzen.