LAG Düsseldorf - Urteil vom 20.04.2005
12 Sa 219/05
Normen:
BGB § 254 ; BGB § 280 ; BGB § 286 ; BGB § 615 ; TVG § 4 ; TVG § 8 ; NachwG § 2 ;
Vorinstanzen:
ArbG Düsseldorf, vom 17.01.2005 - Vorinstanzaktenzeichen 9 Ca 8905/04

Anspruchsverfall nach § 22 des (allgemeinverbindlichen) RTV-Gebäudereinigung, Schadensersatz wegen Verletzung der Nachweispflicht, anwaltliches Mitverschulden

LAG Düsseldorf, Urteil vom 20.04.2005 - Aktenzeichen 12 Sa 219/05

DRsp Nr. 2005/9437

Anspruchsverfall nach § 22 des (allgemeinverbindlichen) RTV-Gebäudereinigung, Schadensersatz wegen Verletzung der Nachweispflicht, anwaltliches Mitverschulden

»Zur Schadensverteilung nach § 254 BGB, wenn einerseits der Arbeitgeber weder die gesetzliche Nachweispflicht nach § 2 Abs. 1 Satz 2 Nr. 10 NachwG erfüllt noch dem Arbeitnehmer einen schriftlichen Arbeitsvertrag mit den notwendigen Angaben (§ 2 Abs. 4 NachwG) ausgehändigt hat und andererseits der anwaltlich beratene Arbeitnehmer die ordnungsgemäße Geltendmachung von Ansprüchen innerhalb der tariflichen Ausschlussfristen (i. c. aufgrund Unkenntnis der Existenz bzw. Allgemeinverbindlichkeit des Tarifvertrages) versäumt hat.«

Normenkette:

BGB § 254 ; BGB § 280 ; BGB § 286 ; BGB § 615 ; TVG § 4 ; TVG § 8 ; NachwG § 2 ;

Tatbestand:

Der Kläger erhebt an eine Kündigung anschließende Annahmeverzugsansprüche. Die Beklagte wendet im wesentlichen den tariflichen Verfall der Ansprüche ein.