Die Berufung gegen das Urteil des Sozialgerichts Potsdam vom 19. Juni 2018 wird zurückgewiesen. Außergerichtliche Kosten sind auch für das Berufungsverfahren nicht zu erstatten. Die Revision wird nicht zugelassen.
I.
Der Kläger begehrt die Weiterzahlung von Krankengeld ab dem 22. Mai 2016.
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