LAG Düsseldorf - Urteil vom 10.12.2014
4 Sa 400/14
Normen:
BGB §§ 362, 363, 426; EStG § 42 d;
Fundstellen:
AUR 2015, 196
AUR
Vorinstanzen:
ArbG Oberhausen, vom 27.02.2014 - Vorinstanzaktenzeichen 4 Ca 1778/13

Ansprüche des Arbeitgebers gegen den Arbeitnehmer wegen der Nachentrichtung von LohnsteuerDarlegungs- und Beweislast hinsichtlich der Erfüllung der Vergütungsansprüche

LAG Düsseldorf, Urteil vom 10.12.2014 - Aktenzeichen 4 Sa 400/14

DRsp Nr. 2015/4172

Ansprüche des Arbeitgebers gegen den Arbeitnehmer wegen der Nachentrichtung von Lohnsteuer Darlegungs- und Beweislast hinsichtlich der Erfüllung der Vergütungsansprüche

1. Zum Anspruch des Arbeitgebers gegenüber dem Arbeitnehmer auf Regress für nachentrichtete Lohnsteuer.2. Zur Abgrenzung einer Nettolohnvereinbarung von einer Schwarzgeldabrede.3. Zur Fürsorgepflicht des Arbeitgebers bei Nacherhebung von Lohnsteuern.4. Eine im Haftungsbescheid des Finanzamts gegenüber dem Arbeitgeber festgestellte Steuerpflicht für Lohnzahlungen an den Arbeitnehmer unterliegt im arbeitsgerichtlichen Verfahren - abgesehen von Fällen der Nichtigkeit des Bescheides - grundsätzlich keiner Überprüfung.