Der Kläger verlangt die Zahlung einer "variablen Vergütung" in Höhe seiner hälftigen Bruttobezüge.
Der Kläger war vom 01.01.2001 bis zum 17.10.2002 als éChannel Manager - Central Europe' bei der Beklagten beschäftigt, die von ihrer amerikanischen Muttergesellschaft hergestellte Hardware an den Groß- und Einzelhandel in Deutschland vertreibt.
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