ArbG Wetzlar - Urteil vom 22.08.1990
2 Ca 96/90
Normen:
BGB § 611 Abs. 1 ;
Fundstellen:
BB 1991, 144
DB 1991, 178
EzA § 611 BGB Beschäftigungspflicht Nr. 42

Ansprüche des Arbeitnehmers während der gerichtlich verfügten Weiterbeschäftigung

ArbG Wetzlar, Urteil vom 22.08.1990 - Aktenzeichen 2 Ca 96/90

DRsp Nr. 2005/1866

Ansprüche des Arbeitnehmers während der gerichtlich verfügten Weiterbeschäftigung

»Wird ein(e) Arbeitnehmer(in) aufgrund eines Urteils erster Instanz bis zur Rechtskraft der Entscheidung über den Fortbestand des Arbeitsverhältnisses weiterbeschäftigt, gelten unabhängig vom (späteren) Inhalt dieser rechtskräftigen Entscheidung für die Weiterbeschäftigung dieselben Normen und Regelungen wie für das ursprüngliche Arbeitsverhältnis (Abweichung von BAGE 53, 17 und BAGE 64, 239).«

Normenkette:

BGB § 611 Abs. 1 ;
Fundstellen
BB 1991, 144
DB 1991, 178
EzA § 611 BGB Beschäftigungspflicht Nr. 42