Ansprüche des Arbeitnehmers während der gerichtlich verfügten Weiterbeschäftigung
ArbG Wetzlar, Urteil vom 22.08.1990 - Aktenzeichen 2 Ca 96/90
DRsp Nr. 2005/1866
Ansprüche des Arbeitnehmers während der gerichtlich verfügten Weiterbeschäftigung
»Wird ein(e) Arbeitnehmer(in) aufgrund eines Urteils erster Instanz bis zur Rechtskraft der Entscheidung über den Fortbestand des Arbeitsverhältnisses weiterbeschäftigt, gelten unabhängig vom (späteren) Inhalt dieser rechtskräftigen Entscheidung für die Weiterbeschäftigung dieselben Normen und Regelungen wie für das ursprüngliche Arbeitsverhältnis (Abweichung von BAGE 53, 17 und BAGE 64, 239).«