Die Klägerin verlangt von der Beklagten finanziellen Ausgleich für von ihr an frühere Arbeitnehmer der Beklagten gewährten oder abgegoltenen Urlaub und gezahltes Urlaubsgeld.
Die Klägerin, deren gesetzliche Vertreter die Eheleute P. sind, bewirtschaftet die Kasinobetriebe der Bundesversicherungsanstalt für Angestellte (BfA) in Berlin. Diese hatte bis zum 3. April 1982 die Betriebe in zwei Wirtschaftsbereiche aufgeteilt. Der Bereich A war an die Beklagte, der Bereich B an die Eheleute P. verpachtet. Mit Vertrag vom 26. März 1982 verpachtete die BfA ab 4. April 1982 ihre gesamten Kasinobetriebe an die Eheleute P., die damit auch den Pachtbereich A übernehmen sollten. Die Klägerin lehnte sie als Vertragspartnerin ab. Gleichwohl übernahm jene den gesamten Kasinobetrieb.
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