Das Endurteil des Landgerichts Nürnberg-Fürth vom 06.08.2012 wird geändert.
II.Die Beklagten zu 1) und 2) werden als Gesamtschuldner verurteilt, an die Klägerin 8.030,57 Euro zu zahlen.
III.Die Beklagte zu 1) wird verurteilt, an die Klägerin Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz
1. 2. IV. 1. 2. V. VI. VII. 1. 2. a) b) c) d) e) VIII. IX.
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