Das Urteil des Hamburgischen Oberverwaltungsgerichts vom 26. Juni 2009 wird aufgehoben. Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Hamburg vom 23. August 2007 wird zurückgewiesen.
Der Kläger trägt die Kosten des Berufungs- und des Revisionsverfahrens.
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