LAG Frankfurt/Main - Urteil vom 14.10.2013
17 Sa 1439/12
Normen:
MTV Nr. 5a § 9;
Vorinstanzen:
ArbG Frankfurt/Main, vom 15.08.2012 - Vorinstanzaktenzeichen 22 Ca 1218/12

Antrag auf ArbeitszeitreduzierungVerteilungswunsch im BlockmodellZur dreistufigen Prüfungsreihenfolge

LAG Frankfurt/Main, Urteil vom 14.10.2013 - Aktenzeichen 17 Sa 1439/12

DRsp Nr. 2014/11444

Antrag auf Arbeitszeitreduzierung Verteilungswunsch im Blockmodell Zur dreistufigen Prüfungsreihenfolge

Die Freistellung von der Arbeit für eine bestimmte Dauer in einem Block oder in mehreren Blöcken unter entsprechender Reduzierung der monatlichen Vergütung stellt eine Arbeitszeitverringerung dar.

Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Frankfurt am Main vom 15. August 2012, 22 Ca 1218/12, wird auf ihre Kosten zurückgewiesen.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

MTV Nr. 5a § 9;

Tatbestand:

Die Parteien streiten auch im Berufungsrechtszug um Arbeitszeitreduzierung bei Freistellung jeweils vom 28. Juli bis 27. August und vom 03. Dezember bis 02. Januar. Wegen des unstreitigen Sachverhalts, des Vortrags der Parteien im ersten Rechtszug und der dort gestellten Anträge wird auf den Tatbestand des angefochtenen Urteils (Bl. 85 bis 87 d.A.) Bezug genommen. Dies erfolgt mit der Ergänzung, dass der Kläger in der Zeit vom 09. November 2012 bis 08. Januar 2013 und vom 09. Juli 2013 bis 08. September 2013 Elternzeit in Anspruch nahm.