SG Berlin, vom 08.10.2007 - Vorinstanzaktenzeichen 128 AS 15652/07
Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung im sozialgerichtlichen Verfahren, Anspruch auf Arbeitslosengeld II bei mangelnder Mitwirkung wegen Krankheit
LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 29.11.2007 - Aktenzeichen L 32 B 2023/07 AS ER - Aktenzeichen L 32 B 2034/07 AS PKH
DRsp Nr. 2008/8842
Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung im sozialgerichtlichen Verfahren, Anspruch auf Arbeitslosengeld II bei mangelnder Mitwirkung wegen Krankheit
Ist der Antragsteller krankheitsbedingt zu einer adäquaten Mitwirkung nicht in der Lage, so kann trotz mangelnder Mitwirkung im Rahmen einer Folgenabwägung eine vorläufige Verpflichtung zur Zahlung von Arbeitslosengeld II in Betracht kommen. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]