1. Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Brandenburg a.d.H. vom 03.02.2021 -
2. Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Parteien streiten darüber, wie das Arbeitszeitkonto des Klägers zu führen ist.
Der Kläger hat im Rahmen seiner beim Arbeitsgericht Brandenburg an der Havel am 23. Oktober 2020 eingegangenen Klage beantragt:
1. Die Beklagte wird verurteilt, das Arbeitszeitkonto des Klägers im Soll mit einem wöchentlichen Arbeitszeitvolumen von 40 Stunden im Rahmen einer 5-Tage-Woche zu planen;
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