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Streitig ist ein Anspruch auf Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit bzw Erwerbsminderung.
Die 1948 geborene Klägerin hat keinen Beruf erlernt. Ab Juli 1973 war sie als Raumpflegerin in einem Kinderheim beschäftigt. Nachdem sie ab Oktober 2001 dauerhaft arbeitsunfähig erkrankt war, kündigte ihr ihr Arbeitgeber aus krankheitsbedingten Gründen mit Wirkung zum Ende des Jahres 2002. Seit dem Ende des Krankengeldbezugs mit Ablauf des Monats April 2003 erhält sie Arbeitslosengeld.
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