I. Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt.
II. Die Klägerin hat die Kosten des Zulassungsverfahrens zu tragen.
III. Der Streitwert für das Zulassungsverfahren wird auf 15.000,00 EUR festgesetzt.
I.
Die Klägerin begehrt die Wiederholung der Prüfung für die von ihr begehrte Anerkennung als Fachärztin für Gefäßchirurgie.
Die Klägerin ist Ärztin und seit 20. September 2018 (erneut) Mitglied eines ärztlichen Kreisverbandes in Bayern. Sie stellte am 27. März 2017 den Antrag auf Anerkennung als Fachärztin für Gefäßchirurgie auf der Grundlage der
Am 26. September 2019 fand die nach § 19 Abs. 2 Satz 2 WO grundsätzlich erforderliche Prüfung vor dem Prüfungsausschuss der Beklagten statt.
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