LSG Hessen - Beschluss vom 20.12.2024 (L 6 AS 153/24)
Die Beteiligten haben einander auch für das Berufungsverfahren keine Kosten zu erstatten. Erledigt sich - wie vorliegend - die von dem Kläger ursprünglich erhobene Berufung anders als durch Urteil, hat das Gericht [...]