BVerwG - Beschluss vom 26.06.2012
1 WB 18.12
Normen:
SVG § 5; WBO § 17 Abs. 3; WBO § 21 Abs. 1; WBO § 21 Abs. 2 S. 1;

Antrag eines Fluglehrberechtigten und Standardisierungsluftfahrzeugführers auf dem Waffensystem Eurofighter auf vorzeitige Freistellung vom militärischen Dienst zur Durchführung einer Bildungsmaßnahme nach § 5 SVG; Versagung der Erlaubnis zur Durchführung einer Bildungsmaßnahme aufgrund der fehlenden Möglichkeit zur Regenerierung von Ersatzpersonal

BVerwG, Beschluss vom 26.06.2012 - Aktenzeichen 1 WB 18.12

DRsp Nr. 2012/16281

Antrag eines Fluglehrberechtigten und Standardisierungsluftfahrzeugführers auf dem Waffensystem Eurofighter auf vorzeitige Freistellung vom militärischen Dienst zur Durchführung einer Bildungsmaßnahme nach § 5 SVG; Versagung der Erlaubnis zur Durchführung einer Bildungsmaßnahme aufgrund der fehlenden Möglichkeit zur Regenerierung von Ersatzpersonal

Tenor

Der Antrag wird als unzulässig verworfen.

Normenkette:

SVG § 5; WBO § 17 Abs. 3; WBO § 21 Abs. 1; WBO § 21 Abs. 2 S. 1;

Gründe

I

Der Rechtsstreit betrifft eine Stellungnahme, die das Personalamt der Bundeswehr gegenüber dem Kreiswehrersatzamt S. - Berufsförderungsdienst (BFD) ... - zu einem Antrag des Antragstellers auf vorzeitige Freistellung vom militärischen Dienst zur Durchführung einer Bildungsmaßnahme nach § 5 SVG abgegeben hat.

Der 1973 geborene Antragsteller ist Berufssoldat mit der verwendungsbezogenen besonderen Altersgrenze des 41. Lebensjahres (BO 41). Seine Dienstzeit wird voraussichtlich mit Ablauf des 31. Mai 2014 enden. Seit dem 1. Juli 2005 wird er beim ...geschwader ... verwendet; seit dem 1. Mai 2011 ist er dort auf einem Dienstposten als Standardisierungsstabsoffizier eingesetzt.