Auf die Rechtsbeschwerde der Arbeitgeberin wird der Beschluss des Landesarbeitsgerichts Niedersachsen vom 29. April 2013 - 8 TaBV 126/12 - aufgehoben.
Die Beschwerde des Betriebsrats gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Lüneburg vom 24. Oktober 2012 -
Von Rechts wegen!
A. Die Beteiligten streiten über die zutreffende Dotierung eines betrieblichen Fonds.
Die tarifgebundene Arbeitgeberin betreibt ein Unternehmen der metallverarbeitenden Industrie. Sie beschäftigt in ihrem Betrieb in L etwa 480 Arbeitnehmer. In diesem ist der antragstellende Betriebsrat gebildet.
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