Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Sozialgerichts Berlin vom 31. Januar 2023 wird zurückgewiesen.
Außergerichtliche Kosten sind auch im Berufungsverfahren nicht zu erstatten.
Die Revision wird nicht zugelassen.
I.
Die Klägerin begehrt die Zahlung von Kurzarbeitergeld (Kug) für vier Betriebsabteilungen für den Monat Mai 2020. Streitig ist die Einhaltung der Antragsfrist.
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