Unter Zurückweisung des Wiedereinsetzungsantrags vom 02.06.2008 wird die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Münster vom 22.02.2008 - 2 Ca 1851/07 - kostenpflichtig als unzulässig verworfen.
Der Streitwert für das Berufungsverfahren wird auf 6.200,00 € festgesetzt.
Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.
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