Die Beklagte kündigte dem Kläger mit dem - dem Kläger am 17.12.2004 zugegangenen - Schreiben vom 16.12.2004 (Bl. 31 d. A.) ordentlich zum 31.07.2005. Am 29.12.2004 beauftragte der Kläger seinen früheren Prozessbevollmächtigten, Rechtsanwalt A. G., mit der Erhebung der Kündigungsschutzklage.
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