AFG § 59 Abs. 1 S. 1, § 59 Abs. 1 S. 2, § 168 Abs. 1 S. 2, § 59 Abs. 1 S. 3, § 59 Abs. 5 S. 1; RehaAnglG § 11 Abs. 2 S. 1 Nr. 2, § 5 Abs. 3 ;
Fundstellen:
SozR 3-4100 § 59 Nr. 4
Anwartschaft auf Übergangsgeld für eine nachfolgende Maßnahme der beruflichen Rehabilitation für jugendliche Behinderte in Einrichtungen für Behinderte
BSG, vom 18.10.1991 - Aktenzeichen 9b RAr 2/91
DRsp Nr. 1998/7875
Anwartschaft auf Übergangsgeld für eine nachfolgende Maßnahme der beruflichen Rehabilitation für jugendliche Behinderte in Einrichtungen für Behinderte
1. Die Anwartschaft auf Übergangsgeld für eine nachfolgende Maßnahme der beruflichen Rehabilitation können jugendliche Behinderte, die in Einrichtungen für Behinderte, insbesondere in Berufsbildungswerken an einer berufsfördernden Maßnahme teilnehmen, hierdurch erfüllen. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]
Normenkette:
AFG § 59 Abs. 1 S. 1, § 59 Abs. 1 S. 2, § 168 Abs. 1 S. 2, § 59 Abs. 1 S. 3, § 59 Abs. 5 S. 1; RehaAnglG § 11 Abs. 2 S. 1 Nr. 2, § 5 Abs. 3 ;
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