BSG - Beschluß vom 15.10.1998
B 14 KG 19/97 R
Normen:
BKGG § 1 Abs. 3, § 42 ; EGVtr Art. 177, Art. 51 S. 1, Art. 235; EWGV 1408/71 Art. 3 Abs. 1, Art. 2 Abs. 1, Art. 1 Buchst. d, Art. 4 Abs. 1 Buchst. h; StaatenlÜbk Art. 24 Abs. 1 Buchst. b DBuchst. ii;

Anwendung der EWGV 1408/71 auf Staatenlose und deren Familienangehörige, die kein Recht auf Freizügigkeit innerhalb der Gemeinschaft haben

BSG, Beschluß vom 15.10.1998 - Aktenzeichen B 14 KG 19/97 R

DRsp Nr. 1999/9281

Anwendung der EWGV 1408/71 auf Staatenlose und deren Familienangehörige, die kein Recht auf Freizügigkeit innerhalb der Gemeinschaft haben

1. Ist die Verordnung (EWG) Nr. 1408/71 des Rates vom 14. Juni 1971 zur Anwendung der Systeme der Sozialen Sicherheit auf Arbeitnehmer, Selbständige und deren Familienangehörige die innerhalb der Gemeinschaft zu- und abwandern, auf Staatenlose und deren Familienangehörige anwendbar, wenn diese nach dem Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft vom 25. März 1957 in der Fassung des Vertrages über die Europäische Union vom 7. Februar 1992 kein Recht auf Freizügigkeit haben2. Wenn die Frage 1 zu bejahen ist: Ist die Verordnung (EWG) Nr. 1408/71 auch auf staatenlose Arbeitnehmer und deren Familienangehörige anwendbar, die unmittelbar aus einem Drittstaat in einen Mitgliedstaat eingereist und innerhalb der Gemeinschaft nicht gewandert sind? [Nicht amtlich veröffentlichte Entscheidung]

Normenkette:

BKGG § 1 Abs. 3, § 42 ; EGVtr Art. 177, Art. 51 S. 1, Art. 235; EWGV 1408/71 Art. 3 Abs. 1, Art. 2 Abs. 1, Art. 1 Buchst. d, Art. 4 Abs. 1 Buchst. h; StaatenlÜbk Art. 24 Abs. 1 Buchst. b DBuchst. ii;

Gründe:

I

Streitig ist ein Anspruch auf Kindergeld (Kg) für die Zeit seit dem 1. Februar 1994.