Auf die Sprungrevision der Klägerin wird das Urteil des Sozialgerichts Berlin vom 24. August 2006 aufgehoben und der Rechtsstreit zur erneuten Verhandlung und Entscheidung an das Sozialgericht zurückverwiesen.
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Der Rechtsstreit betrifft die Pflicht des Arbeitgebers zur Erstattung von Arbeitslosengeld (Alg) einschließlich der Beiträge zur Sozialversicherung nach §
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