1. Bei der S. S. G. d. S. H. (D.) GmbH ist nach den Regeln des Gesetzes über die Mitbestimmung der Arbeitnehmer (MitbestG) ein Aufsichtsrat zu bilden, der mit je 6 Aufsichtsratsmitgliedern der Anteilseigner und der Arbeitnehmer zu besetzen ist.
2. Die Kosten des Verfahrens hat die Antragsgegnerin zu tragen.
3. Der Geschäftswert wird auf € 50.000,00 festgesetzt.
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