I
Streitig ist, ob in der Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung Versicherungsfreiheit nach dem Werkstudentenprivileg besteht.
Die drei Kläger, die in einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) eine Rechtsanwaltskanzlei betreiben, beschäftigten ab November 1997 eine Rechtsanwalts- und Notariatsfachangestellte. Sie arbeitete zunächst vollschichtig. Ab Januar 1999 nahm sie an einem Studienkolleg teil und verringerte deshalb ihre wöchentliche Arbeitszeit auf 20 Stunden. Im April 2000 nahm sie an der Universität das Studium der Betriebswirtschaftslehre auf. Sie verringerte ihre Arbeitszeit daher weiter auf wöchentlich 18 Stunden, ab Oktober 2000 auf 11 Stunden. Ende November 2000 gab sie ihre Beschäftigung bei den Klägern auf.
Testen Sie "Rechtsportal Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|