BSG - Beschluß vom 16.12.1999
B 14 KG 5/99 R
Normen:
BKGG § 1 Abs. 3 S. 1, § 42 ; EG Art. 234; EWGAbk TUR; EWGAssRBes 3/80 Art. 3 Abs. 1; EWGV 1408/71 Art. 2 Abs. 1, Art. 3 Abs. 1 ;
Vorinstanzen:
SG Osnabrück, vom 08.03.1995 - Vorinstanzaktenzeichen S 12 Kg 78/94
LSG Celle - 31.10.1995 - L 3 Kg 28/95,

Anwendung von Art. 3 Abs. 1 des EWGAssRBes 3/80 vom 19.9.1980 auf Flüchtlinge aus der Türkei?

BSG, Beschluß vom 16.12.1999 - Aktenzeichen B 14 KG 5/99 R

DRsp Nr. 2000/3049

Anwendung von Art. 3 Abs. 1 des EWGAssRBes 3/80 vom 19.9.1980 auf Flüchtlinge aus der Türkei?

Ist Art. 3 Abs. 1 des EWGAssRBes 3/80 vom 19.9.1980 über die Anwendung der Systeme der sozialen Sicherheit der Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaften auf türkische Arbeitnehmer und deren Angehörige auch auf türkische Staatsangehörige anwendbar, die sich rechtmäßig in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union aufhalten und dort als Arbeitnehmer tätig sind, wenn sie nicht als Wanderarbeitnehmer oder als dessen Angehörige, sondern als Flüchtlinge aus der Türkei in den Mitgliedstaat eingereist, dort aber nicht als Flüchtlinge anerkannt worden sind und die Arbeitserlaubnis erst nach dem Ende des Asylverfahrens bekommen haben? [Nicht amtlich veröffentlichte Entscheidung]

Normenkette:

BKGG § 1 Abs. 3 S. 1, § 42 ; EG Art. 234; EWGAbk TUR; EWGAssRBes 3/80 Art. 3 Abs. 1; EWGV 1408/71 Art. 2 Abs. 1, Art. 3 Abs. 1 ;

Gründe:

I

Der Rechtsstreit betrifft die Gewährung von Kindergeld (Kg) über den Monat Januar 1994 hinaus.