I. Streitig ist die Höhe des Altersruhegeldes (ARG).
Die im Juni 1926 in Polen geborene und aufgewachsene Klägerin gehörte dem deutschen Sprach- und Kulturkreis an. Sie ist jüdische Verfolgte des Nationalsozialismus i.S. des § 1 Bundesentschädigungsgesetz und als Vertriebene i.S. des §
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