LSG Baden-Württemberg - Urteil vom 16.11.2023
L 10 U 2177/19
Normen:
BKV Anl. 1 Nr. 2108; SGB VII § 9 Abs. 1 S. 1;
Fundstellen:
ZAP EN-Nr. 175/2024
ZAP 2024, 207
Vorinstanzen:
SG Heilbronn, vom 06.06.2019 - Vorinstanzaktenzeichen S 3 U 4087/17

Anzahl der Bandscheibenvorfälle als Voraussetzung der Anerkennung einer Berufskrankheit; Zusammenhang Erkrankung und Tätigkeit

LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 16.11.2023 - Aktenzeichen L 10 U 2177/19

DRsp Nr. 2024/1042

Anzahl der Bandscheibenvorfälle als Voraussetzung der Anerkennung einer Berufskrankheit; Zusammenhang Erkrankung und Tätigkeit

"Mehrere Bandscheiben" i.S. des ersten Zusatzkriteriums der Konstellation B2 setzen das Betroffensein von mindestens drei Bandscheiben voraus. Liegen die arbeitsmedizinischen Voraussetzungen erst 7 Jahre nach Aufgabe der bandscheibenbelastenden Tätigkeit vor, kann ein Zusammenhang mit der beruflichen Belastung nicht mehr begründet werden.

Tenor

Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Sozialgerichts Heilbronn vom 06.06.2019 aufgehoben und die Klage abgewiesen.

Außergerichtliche Kosten sind in beiden Rechtszügen nicht zu erstatten.

Normenkette:

BKV Anl. 1 Nr. 2108; SGB VII § 9 Abs. 1 S. 1;

Tatbestand

Zwischen den Beteiligten ist die Feststellung einer Berufskrankheit nach Nr. 2108 (BK 2108) der Anlage 1 der Berufskrankheiten-Verordnung (BKV) streitig.