LAG Rheinland-Pfalz - Urteil vom 20.07.2023
5 Sa 307/22
Normen:
TVG § 1;
Vorinstanzen:
ArbG Kaiserslautern, vom 04.10.2022 - Vorinstanzaktenzeichen 4 Ca 189/22

Arbeiten; Eingruppierung; Energieanlagenelektroniker; Spannung; Spezialkenntnisse; Zählermonteur; Eingruppierung eines Zählermonteurs in einem Versorgungsbetrieb

LAG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 20.07.2023 - Aktenzeichen 5 Sa 307/22

DRsp Nr. 2024/5601

Arbeiten; Eingruppierung; Energieanlagenelektroniker; Spannung; Spezialkenntnisse; Zählermonteur; Eingruppierung eines Zählermonteurs in einem Versorgungsbetrieb

Tenor

1. Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Kaiserslautern - Auswärtige Kammern Pirmasens - vom 4. Oktober 2022, Az. 4 Ca 189/22, wird auf seine Kosten zurückgewiesen.

2. Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

TVG § 1;

Tatbestand

Die Parteien streiten über die zutreffende Eingruppierung des Klägers.

Der im November 1977 geborene Kläger absolvierte bei der Beklagten ab September 1998 eine dreieinhalbjährige Berufsausbildung zum Energieanlagenelektroniker, die er erfolgreich abschloss. Im Februar 2002 wurde er in ein Arbeitsverhältnis übernommen, auf das kraft beiderseitiger Tarifbindung der Tarifvertrag Versorgungsbetriebe (TV-V) Anwendung findet. Der Kläger wird nach Entgeltgruppe (EG) 5 Stufe 6 TV-V vergütet; sein Monatsentgelt beträgt (Stand: 1. April 2022) € 3.496,46 brutto.