LAG Rheinland-Pfalz - Urteil vom 25.04.2005
7 Sa 941/04
Normen:
BGB § 611 ; ZPO § 138 Abs. 1 ;
Vorinstanzen:
ArbG Kaiserslautern, vom 12.10.2004 - Vorinstanzaktenzeichen 8 Ca 746/04

Arbeitnehmerbegriff - Darlegungslast des Dienstleistenden zur Weisungsgebundenheit

LAG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 25.04.2005 - Aktenzeichen 7 Sa 941/04

DRsp Nr. 2006/1853

Arbeitnehmerbegriff - Darlegungslast des Dienstleistenden zur Weisungsgebundenheit

1. Wer für einen anderen Dienste geleistet hat und dieses Rechtsverhältnis als Arbeitsverhältnis eingeordnet sehen möchte, hat im Hinblick auf seine Weisungsgebundenheit als derjenige, der das von ihm beschriebene Rechtsverhältnis unmittelbar und persönlich erlebt hat, die an ihn ergangenen Weisungen substantiiert darzulegen.2. Der allgemeine Hinweis, ihm sei minutiös vorgegeben worden, wie er vorzugehen habe, wann er zu arbeiten und welche Kleidung er habe tragen sollen, genügt diesen Anforderungen ebenso wenig wie der Hinweis, dass die namentlich benannte Zeugin nicht nur durch die Übergabe von Listen Anweisungen erteilt sondern auch umfangreiche Einzelanweisungen getätigt habe; dieser Sachvortrag ist so allgemein, dass er einem substantiierten Bestreiten durch die gegnerische Partei nicht zugänglich ist.

Normenkette:

BGB § 611 ; ZPO § 138 Abs. 1 ;

Tatbestand:

Die Parteien des vorliegenden Rechtsstreits streiten darüber, ob zwischen ihnen ein Arbeitsverhältnis besteht, bestanden hat, durch eine außerordentliche Kündigung beendet worden ist, sowie über vermeintliche Vergütungsansprüche des Klägers.

Der Kläger war ab dem 22.03.2004 als Aufbauhelfer bei Umbauarbeiten in einer "X" Filiale für die Beklagten tätig.