LAG Köln - Urteil vom 21.09.1999
13 Sa 587/99
Normen:
BGB § 611 ;
Fundstellen:
MDR 2000, 461
Vorinstanzen:
ArbG Bonn, - Vorinstanzaktenzeichen 5 Ca 3169/98

Arbeitnehmereigenschaft; freie Mitarbeit; Musiklehrer; Kinderheim; Vertragswahlfreiheit

LAG Köln, Urteil vom 21.09.1999 - Aktenzeichen 13 Sa 587/99

DRsp Nr. 2000/3986

Arbeitnehmereigenschaft; freie Mitarbeit; Musiklehrer; Kinderheim; Vertragswahlfreiheit

»1. Die Tätigkeit eines Musikers, der im Rahmen des Freizeitprogramms eines Kinderheims Unterrichtsstunden in Musik anbietet, ist mit der Tätigkeit eines Musiklehrers an einer allgemeinbildenden Schule nicht zu vergleichen. Noch eher als mit der Tätigkeit eines VHS-Dozenten oder Musikschullehrers erscheint eine solche Tätigkeit von ihrer Typik her derjenigen eines Nachhilfe- oder Privatlehrers vergleichbar. 2. Spricht die Art der Tätigkeit nicht typischerweise für ein Arbeitsverhältnis, sondern kann ebenso gut im Rahmen eines freien Dienstvertrages verrichtet werden, so ist im Ausgangspunkt der weiteren Überlegungen zunächst die Vertragswahlfreiheit der Parteien zu beachten, wenn diese in eindeutiger Weise hiervon Gebrauch gemacht haben.