LAG Köln - Urteil vom 26.07.2018
7 Sa 682/17
Normen:
KSchG § 2;
Vorinstanzen:
ArbG Köln, vom 27.07.2017 - Vorinstanzaktenzeichen 4 Ca 1702/17

Arbeitnehmerseitige Kündigung und SozialplanabfindungEigenkündigung nach Verzicht des Arbeitgebers auf betriebsbedingte Kündigung und Versetzungsangebot

LAG Köln, Urteil vom 26.07.2018 - Aktenzeichen 7 Sa 682/17

DRsp Nr. 2019/11770

Arbeitnehmerseitige Kündigung und Sozialplanabfindung Eigenkündigung nach Verzicht des Arbeitgebers auf betriebsbedingte Kündigung und Versetzungsangebot

1. Zu einem Anspruch auf eine Sozialplanabfindung und anderen Sozialplanleistungen nach arbeitnehmerseitiger Eigenkündigung.2. Gibt der Arbeitgeber seine Absicht, einem Arbeitnehmer betriebsbedingt zu kündigen, wieder auf, nachdem der Betriebsrat beanstandet hat, der Arbeitgeber habe nicht ausreichend nach alternativen Arbeitsplätzen gesucht, und versetzt den Arbeitnehmer nunmehr zu gleichen finanziellen Bedingungen auf einen gleichwertigen anderen Arbeitsplatz, so ist eine erst danach erklärte arbeitnehmerseitige Eigenkündigung nicht mehr aus Anlass einer arbeitgeberseitigen betriebsbedingten Kündigung ausgesprochen.

Tenor

Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Köln vom 27.07.2017 in Sachen 4 Ca 1702/17 wird kostenpflichtig zurückgewiesen.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

KSchG § 2;

Tatbestand

Die Parteien streiten um Forderungen des Klägers, der sein Arbeitsverhältnis mit der Beklagten durch Eigenkündigung zum 31.12.2016 beendet hat, aus einem Sozialplan.

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