Arbeitnehmerstatus: Abgrenzung vom freien Mitarbeiter
LAG Düsseldorf, vom 19.03.1980 - Aktenzeichen 2 Sa 685/79
DRsp Nr. 1996/18987
Arbeitnehmerstatus: Abgrenzung vom freien Mitarbeiter
Anknüpfungspunkte, die für ein Arbeitsverhältnis sprechen, sind der Umfang der Weisungsgebundenheit des Dienstpflichtigen bei seiner Arbeit, seiner Eingliederung in den Betrieb, des weiteren die Frage, ob er auf die Produktionsmittel und den technischen Apparat des Betriebes angewiesen ist, und ob er seine Arbeitszeit frei gestalten kann. Auf die schriftliche Vereinbarung der Parteien kommt es nicht entscheidend an. Maßgeblich ist die praktische Handhabung des Vertragsverhältnisses.