Die Parteien streiten darüber, ob zwischen ihnen ein unbefristetes Arbeitsverhältnis besteht.
Der Kläger ist seit Anfang November 1990 für die Redaktion "Nachrichten Baden-Württemberg" der Beklagten tätig. Diese Redaktion ist eine von vier der im Jahr 1991 geschaffenen Hauptabteilung "Landesprogramm Baden-Württemberg" zugeordneten Redaktionen. Für sie sind fünf Angestellte und etwa 26 nach Ansicht der Beklagten freie Mitarbeiter tätig.
Der Kläger ist - jedenfalls seit Mai 1991 - überwiegend als Sende-Regisseur tätig, daneben auch als Produzent von Beiträgen, Redakteur und Filmbearbeiter.
Die Tätigkeit als Sende-Regisseur wird in einer Aufstellung der Beklagten wie folgt umschrieben:
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