LAG Thüringen - Urteil vom 16.03.1999
7 Sa 595/98
Normen:
BGB § 611 Abs. 1 ;
Vorinstanzen:
ArbG Erfurt, vom 10.07.1998 - Vorinstanzaktenzeichen 10 Ca 5299/97

Arbeitnehmerstatus: Rechtsanwalt im Vermögensamt

LAG Thüringen, Urteil vom 16.03.1999 - Aktenzeichen 7 Sa 595/98

DRsp Nr. 2002/15220

Arbeitnehmerstatus: Rechtsanwalt im Vermögensamt

»Zur Arbeitnehmereigenschaft eines im Vermögensamt an Aufgaben nach dem Vermögensgesetz mitwirkenden Rechtsanwalts (im Anschluss an BAG, Urteil vom 03.06.1998, 5 AZR 656/97 = AP Nr. 97 zu § 611 BGB Abhängigkeit - DRsp-ROM Nr. 1998/18401 -).«

Normenkette:

BGB § 611 Abs. 1 ;

Tatbestand

Die Parteien streiten im Rahmen einer Entfristungsklage über den Arbeitnehmerstatus des klagenden Rechtsanwaltes.

Die nach dem Vermögensgesetz gebildeten ... der Landkreise in den neuen Bundesländern benötigten juristischen Sachverstand. Zu diesem Zweck vereinbarten das Bundesministerium der Justiz und der Deutsche Anwaltsverein ein sog. Anwaltsprogramm über den Einsatz zugelassener Rechtsanwälte. Der Bund übernahm 90% der Personalkosten und band den Zuschuß an die Verwendung vorgegebener Musterverträge.

Der Kläger - ursprünglich als Rechtsanwalt in N (Anwaltskammer C) zugelassen - war im Rahmen dieses Anwaltsprojektes vom 01.06.1992 bis 31.12.1996 im ... in A tätig. Auf die mit dem Landkreis abgeschlossenen und jeweils auf das Jahresende befristeten "Honorar- bzw. Beratungsverträge" wird Bezug genommen (Bl. 29 bis 43 d. A.).