Die Beklagte (AG) betreibt Luftfahrt und ist ein beherrschendes Unternehmen in einem Konzern. Ihr Sitz ist in Köln. Hier befinden sich auch 5 Tochtergesellschaften mit rund 300 Mitarbeitern. Diese sind von der Beklagten eingestellt worden und zu den Tochtergesellschaften versetzt oder abgeordnet worden. Sie werden von einem zentralen Personaldienst der Beklagten verwaltet. Die Personalkosten erhält die Beklagte von den Tochtergesellschaften erstattet. Sie erhält auch die Gewinne der Tochtergesellschaften. Sie besitzt die Erlaubnis zur Arbeitnehmerüberlassung. Die Mitarbeiter bei der Beklagten und den Tochtergesellschaften haben einen gemeinsamen Betriebsrat gewählt.
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